Weiterentwicklung

Erfahren Sie hier, wie sich der Grüne Knopf weiterentwickelt.

Der Grüne Knopf entwickelt sich weiter

Bereits bei Einführung des Siegels im September 2019 betonte der Siegelgeber des Grünen Knopfs, das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), die schrittweise Weiterentwicklung des staatlichen Siegels.

Mit dem Ziel Maßnahmen kontinuierlich anzupassen, zu verbessern und langfristig entlang der gesamten Lieferkette zu entwickeln, wurde im Sommer 2022 die zweite Version des Grüner-Knopf-Standards veröffentlicht. Diese sind hier einsehbar.

Die Weiterenwicklung des Siegels vom Standard Grüner Knopf 1.0 zum Standard Grüner Knopf 2.0 umfasste diverse Schritte. Unter anderem fanden zwei umfangreiche öffentliche Konsultationen statt, in denen verschiedene Stakeholder Rückmeldungen zum jeweiligen Stand des neuen Standards geben konnten. Der gesamte Weiterentwicklungsprozess wurde von einem fünfköpfigen unabhängigen Expert*innenbeirat begleitet. Dieser setzte sich aus folgenden Expert*innen zusammen: 

  • Michael Windfuhr, Deutsches Institut für Menschenrechte, Berlin (Vorsitzender)
  • Achim Lohrie, Sustainability Expert, Lohrie-Consulting, Hambung (stv. Vorsitzender)
  • Dr. Raoul Kirmes, Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS), Berlin
  • Prof. Dr. Stefanie Lorenzen, Hochschule für Wirtschaft und Recht, Berlin
  • Philipp von Bremen, Verbraucherzentralen Bundesverband (vzbv), Berlin

Die Auswertung der Rückmeldungen sowie weitere Informationen zur Arbeit des Beirats finden Sie hier.

Die Konsultationen zum Grünen Knopf 2.0 sind abgeschlossen

Ein großer Dank geht an alle, die an den beiden öffentlichen Konsultationen zum Grünen Knopf 2.0 teilgenommen haben. Mit Ihren fachkundigen Rückmeldungen helfen Sie uns, das staatliche Siegel noch besser zu machen! Wir haben Ihre zahlreichen Kommentare und Anmerkungen im Detail ausgewertet und anschließend eine weitere Überarbeitung der Kriterien vorgenommen und diese mit dem Beirat diskutiert.

Ulrich Plein, ehemaliger Leiter der Geschäftsstelle des Grünen Knopfs
Portraitfoto Ulrich Plein

Vom Grünen Knopf 1.0 zum Grünen Knopf 2.0

Die Weiterentwicklung des Grüner-Knopf-Standards 1.0 zum Grüner-Knopf-Standard 2.0 umfasst vor allem folgende zentrale Neuerungen:

  • Einleitung wichtiger Schritte hin zu existenzsichernden Löhnen
  • Sukzessive Ausweitung der Risikoanalyse auf die gesamte Lieferkette
  • Stärkere Verankerung der Sorgfaltspflichten im Unternehmen
  • Stärkere Beteiligung der Menschen vor Ort
  • Ausweitung der Lieferkettenstufen auf die Rohstoffgewinnung und Anforderungen an Fasern und Materialien

Bilderserie

Die Weiterentwicklung im Detail

Einführung des staatlichen Textilsiegels Grüner Knopf 1.0

September 2019

Erarbeitung der Kriterienentwürfe

Bis Dezember 2020

Ausarbeitung der Entwürfe für überarbeitete und erweiterte Unternehmens- und Produktkriterien für den Grünen Knopf 2.0

Konsultationsphase 1

18. Dezember 2020 – 7. Februar 2021

Öffentliche Konsultation zum Entwurf der Anforderungen an unternehmerischen Sorgfaltsprozesse für den Grünen Knopf 2.0.

Auswertung und Überarbeitung

März - Juni 2021

Auswertung der Rückmeldungen aus der ersten Konsultation und Überarbeitung auf Grundlage der Konsultationsrückmeldungen

Konsultationsphase 2

5. Juli - 9. August 2021

Zweite, finale öffentliche Konsultation zum gesamten Grüner Knopf-Standard 2.0.

Auswertung

August - Oktober 2021

Auswertung der Rückmeldungen aus der zweiten Konsultation und erneute Überarbeitung der Kriterien

Finalisierung der Anforderungen GK 2.0

Bis Ende 2021

Beschluss der Kriterien des Grünen Knopfs 2.0 durch den Siegelgeber (BMZ) auf Basis der Empfehlungen des Beirats.

 

Finalisierung des Grüner-Knopf-Standards 2.0

Bis Juni 2022

Finalisierung und Veröffentlichung der relevanten Standarddokumente für den Grünen Knopf 2.0.

Grüner Knopf 2.0

Ab August 2022

Prüfungen nach dem Grünen-Knopf-Standard 2.0, Erst-Audits sind ausschließlich nach GK 2.0 möglich.

Übergangsphase vom GK 1.0 zum GK 2.0

Bis Ende Juli 2024

Spätestens bis zum 31.07.2023 müssen auch bereits lizenzierte Unternehmen ein Rezertifizierungsaudit bezüglich der Anforderungen an die unternehmerische Sorgfaltsprozesse nach dem Grünen Knopf 2.0 absolviert haben.

Die Anforderungen an Produktionsprozesse nach dem Grünen Knopf 2.0 werden erst nach dem 31.07.2024 für alle Unternehmen verbindlich sein. Bis dahin können weiterhin Artikel nach dem Grünen Knopf 1.0 produziert und gekennzeichnet werden. Für den Produktionsschritt Rohstoffgewinnung gilt die Übergangsphase bis zum 31.07.2026. 

Veröffentlichte Dokumente im Zuge der Weiterentwicklung

Die nachfolgenden Dokumente stehen zum Download für Sie bereit und bieten Hintergrundwissen sowie Erläuterungen zum Konsultations- und Weiterentwicklungsprozess.

Zu gegebener Zeit werden Sie hier auch eine Synopsis der zweiten Konsultationsrunde sowie eine Stellungnahme des Beirats zum Gesamtstandard finden. 

 

Entwürfe der Unternehmens- und Produktkriterien

Die überarbeiteten Entwürfe der Unternehmens- und Produktkriterien für den Grünen Knopf 2.0 stehen hier zum Download bereit. 

Kriterienentwürfe

Ergebnisse der ersten Konsultation (Synopsis)

Die vorliegende Synopsis beinhaltet eine Zusammenfassung des Feedbacks aus der ersten Konsultationsrunde sowie eine Darstellung der weiterentwickelten Indikatoren. Damit bot die Synopsis die Grundlage für die zweite Konsultationsrunde zu den Unternehmensanforderungen. 

Die zweite, bereits abgeschlossene Konsultation zu den Unternehmenskriterien diente dazu, gezielt einzelne Anforderungen erneut zur Diskussion zu stellen. Dies betraf vorrangig Anforderungen, zu denen das Feedback besonders kontrovers ausgefallen ist sowie Anforderungen, die im Rahmen der Überarbeitung neu hinzugefügt wurden. 

Zur Synopsis

Rahmenbedingungen der bereits abgeschlossenen Konsultation

Die Rahmenbedingungen der bereits abgeschlossenen Konsultation vermitteln Ihnen relevante Informationen zu den Hintergründen, Zielen und nächsten Schritten der Weiterentwicklung des Grünen Knopfs. 

Zu den Bedingungen

Stellungnahme des Beirats

In mehreren Beiratssitzungen haben die Beiratsmitglieder unter Vorsitz von Michael Windfuhr (Stellvertretender Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte) die Kriterienentwürfe diskutiert.

Die Stellungnahmen sowie weitere Informationen zum Beirat finden Sie hier.